Tarife und Kosten

Kostenübernahme durch die Krankenkasse

Ich verrechne meine Pflegeleistungen nach den gesetzlichen Vorgaben der KLV (Art. 7 & 7a) und den kantonalen Bestimmungen des Kantons Bern.
Die Krankenkasse übernimmt die Kosten, sofern eine ärztliche Verordnung vorliegt.

Kostenbeteiligung

Sie beteiligen sich an den Kosten über Franchise und Selbstbehalt Ihrer Grundversicherung.

Für Personen ab 65 Jahre gilt bei ambulanten Pflegeleistungen eine gesetzliche Patientenbeteiligung von maximal CHF 15.35 pro Tag.

Pflegeleistungen
Massnahme der Abklärung, Beratung und Koordination 76.90 .-
Massnahmen der Untersuchung und Behandlung 63.00.-
Massnahmen der Grundpflege 52.60.-