Tarife und Kosten
Kostenübernahme durch die Krankenkasse
Ich verrechne meine Pflegeleistungen nach den gesetzlichen Vorgaben der KLV (Art. 7 & 7a) und den kantonalen Bestimmungen des Kantons Bern.
Die Krankenkasse übernimmt die Kosten, sofern eine ärztliche Verordnung vorliegt.
Kostenbeteiligung
Sie beteiligen sich an den Kosten über Franchise und Selbstbehalt Ihrer Grundversicherung.
Für Personen ab 65 Jahre gilt bei ambulanten Pflegeleistungen eine gesetzliche Patientenbeteiligung von maximal CHF 15.35 pro Tag.
| Pflegeleistungen | |
|---|---|
| Massnahme der Abklärung, Beratung und Koordination | 76.90 .- |
| Massnahmen der Untersuchung und Behandlung | 63.00.- |
| Massnahmen der Grundpflege | 52.60.- |